Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN

Für sämtliche Angebote und Aufträge gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und schriftlich bestätigt worden ist. Davon abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf ihre Einbeziehung für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Angebote sind für einen Zeitraum von einem Monat bindend. Eine Bestellung ist mit ihrem Eingang für den Besteller verbindlich. Aufträge werden für die ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH erst nach schriftlicher Bestätigung oder mit Beginn der Auftragsausführung verbindlich.

 

Preise

Angebote vom ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH verstehen sich ab Lager Blaubeuren, unversichert. Preise immer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Rahmenaufträge werden zum gültigen Listenpreis in der entsprechenden Stückzahlstaffel berechnet. Die bestellten Stückzahlen müssen innerhalb von zwölf Monaten abgenommen werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn muss der Besteller mind. 40% der vereinbarten Stückzahl abgenommen und bezahlt haben. Erfüllt der Besteller diese Verpflichtung nicht, so erhöht sich der Preis für alle Lieferungen und Bestellungen unter diesem Vertrag rückwirkend entsprechend den für die abgenommenen Mengen gültigen Staffelpreise. Hat der Besteller am Ende des Vertragszeitraums weniger als die vereinbarte Menge abgenommen, so erfolgt eine Nachbelastung unter Zugrundelegung der, der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Staffelpreise. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und wie in der Auftragsbestätigung vereinbart, zahlbar. Zahlt der Besteller innerhalb der vereinbarten Frist nicht, so sind die Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH ist bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob aus einer Warenlieferung oder aus anderer Rechtsbeziehung entstanden, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung berechtigt, jegliche anstehende Lieferung oder Leistung zurückzuhalten.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH. Der Kunde tritt hiermit an ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH zur Sicherung seiner sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sämtliche Forderungen in entsprechender Höhe aus der Weiterveräußerung von Waren und/oder Leistungen, die im Eigentum von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH stehen, ab. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder hat er Grund zu der Annahme gegeben, dass er demnächst in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder überschuldet sein wird, oder hat er bereits Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen an andere Kreditgeber abgetreten, so erlischt sein Recht zur Be- und Verarbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. gelangt erst gar nicht zur Entstehung.

 

Lieferung

Der von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH genannte Liefertermin gilt nur als annähernd festgelegter Termin. Eine Lieferung, die einen Monat vor oder nach dem genannten Termin erfolgt, gilt als fristgerechte Erfüllung.

Die Lieferfrist beginnt mit Eintreten folgender beider Ereignisse:

Dem Datum des Vertragsabschlusses oder der verbindlichen Auftragsbestätigung.

Dem Datum der von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH erhaltenen Benachrichtigung hinsichtlich der Erteilung einer gültigen Einfuhrgenehmigung soweit eine solche erforderlich sein sollte. Dem Datum an dem ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH von seiner Bank die Bestätigung der Eröffnung eines Akkreditivs bzw. die Empfangsbestätigung einer vereinbarten Anzahlung bzw. Vorauszahlung erhält. Die Waren gelten mit der Versendung an den Kunden als geliefert.

Der Käufer übernimmt vom Zeitpunkt der Absendung der Ware an die Gefahr für Verzögerung und/oder Beschädigung sowie Verlustgefahr der Sendung. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH haftet nicht für Verzögerungen, die von Dritten verursacht worden sind.

 

Embargoklausel

Der Besteller ist für die Einhaltung von Embargobestimmungen und handelsbeschränkenden Maßnahmen, insb. aufgrund Außenwirtschaftsrechts, selbst und allein verantwortlich. Er verpflichtet sich insb., ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH unverzüglich und unaufgefordert zu unterrichten, wenn er beabsichtigt, von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH bezogene Produkte oder Leistungen in Gebiete zu liefern oder dort zu verwenden, die solchen Bestimmungen unterliegen. Er wird ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH von allen Rechtsfolgen freistellen, die aus der Verletzung solcher Bestimmungen entstehen und gegebenenfalls Schadenersatz leisten.

 

Gewährleistung (¹)

ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH leistet 12 Monate ab dem Liefertag Gewähr für die einwandfreie Ausführung und Verarbeitung der Ware. Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH auf kostenlose Ersatzlieferung der mangelhaften Teile, die während der Gewährleistungsfrist ausgewechselt werden oder Nachbesserung. Dem Käufer bleibt bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ausdrücklich das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen. Alle darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund insb. auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Nicht unter die Gewährleistung fallen unerhebliche Mängel sowie auch solche, die durch normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Unfälle, unrichtigen Einbau oder Anschluss oder Nichteinhaltung der in der Gebrauchsanweisung dokumentierten Vorschriften und Anleitungen eingetreten sind, sowie durch äußere Einwirkungen, Eingriffe Dritter, Störungen an elektrischen Leitungen. Evtl. Mängel sind unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, für offensichtliche Mängel spätestens aber innerhalb der vorgenannten Frist nach Lieferung geltend zu machen. Die Beanstandung des Käufers muss sämtliche Einzelheiten, sowie die Modell- und Seriennummer der beanstandeten Teile enthalten. Nimmt der Kunde an von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbHgelieferten Geräten und Software technische Änderungen vor, so erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Eine Übertragung der Gewährleistung an Dritte ist ohne Zustimmung seitens ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH nicht gestattet.

 

Haftung (²)

Die Verwendung der von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH verkauften Erzeugnisse erfolgt allein und unbedingt auf eigene Gefahr des Käufers (Benutzers). ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH haftet nicht für Unfälle, Betriebsstörungen oder sonstige Schäden oder Nachteile, die ihren Kunden oder Dritten aus den gelieferten Waren entstehen, es sei denn, dass ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Schäden vertragswesentlicher Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH . Wird ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH von Dritten, insb. von Abnehmern des Bestellers, aus Produzentenhaftung oder anderen Rechtsgrundlagen in Anspruch genommen, so wird der Besteller ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH insoweit von solchen Ansprüchen freistellen, als von ihm gelieferten Gegenstände oder von ihm erbrachte Leistungen für die Entstehung solcher Ansprüche ursächlich oder mit ursächlich waren.

 

Vertraulichkeit

Die dem Käufer von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH anvertrauten Zeichnungen, Beschreibungen oder sonstigen technischen Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH , die im Einzelfall einzuholen ist, zugänglich gemacht oder anvertraut werden.

 

(¹)Gewährleistung: Für Softwareüberlassung gilt ausschließlich die in den Bedingungen für Softwareüberlassung genannte Gewährleistung.

(²)Haftung: Für Softwareüberlassung gilt ausschließlich die in den Bedingungen für Softwareüberlassung genannte Haftung.

 

Unvorhergesehene Ereignisse

ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH kann für die Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, von erklärten oder nichterklärten Kriegen, Aufständen, Bürgerkriegen, Verfügungen von hoher Hand und/oder nationalen Hafen-, Verkehrs- oder sonstigen Behörden, nicht verantwortlich gemacht werden.

 

Geltendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei jeder Streitigkeit aus dem Vertrag und/oder Warenlieferung, die nicht gütlich geregelt werden kann, sind die Gerichte in Ulm zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH ist jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

 

2. END USER LICENSE AGREEMENT

Unter „Software“ im Zusammenhang mit nachfolgenden Bedingungen ist das auf der Setup CD aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges, zugehöriges schriftliches Material zu verstehen. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand der Bedingungen ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

 

Lizenzierung

ALMA GmbH:
Das Programmiersystem mit den zugehörigen Modulen wird auf dem PC des Anwenders lokal installiert. Die Lizenzierung erfolgt internetbasiert über ein RMS-Lizenzsystem. (Der Rechner benötigt hierfür Zugriff auf das Internet und Port 8080 (TCP-Protokoll) muss verfügbar sein).

Alternativ und gegen Aufpreis, sofern noch nicht im Angebot enthalten, kann die Lizenzierung auch zentral auf einem Server/PC verwaltet werden (Floating Lizenz). Dabei wird die Software ebenfalls lokal auf dem jeweiligen PC des Anwenders installiert. Die Lizenzierung erfolgt auch hierbei über ein RMS-Lizenzsystem, wobei auf einem zentralen Server/PC eine Lizenzverwaltung installiert wird und auf den die Rechner der Benutzer permanent Zugriff haben. Damit kann von beliebigen Rechnern auf die Lizenz der Software zugegriffen werden. Die Belegung der Lizenz erfolgt in der Reihenfolge des Zugriffs auf die Software. (Der Server benötigt hierfür Zugriff auf das Internet und Port 8080 (TCP-Protokoll) muss verfügbar sein).

ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH:
Das Programmiersystem mit den zugehörigen Modulen wird auf dem PC bzw. Server des Anwenders lokal installiert. Die Lizenzierung (floating) erfolgt auf dem ASCO Server über TCP/IP Protokoll zwischen Server und ASCO Arbeitsplätzen. Damit kann von beliebigen Rechnern auf die Lizenz der Software zugegriffen werden. Die Belegung der Lizenz erfolgt in der Reihenfolge des Zugriffs auf die Software.
Weitere Auskunft gibt das ASCO Installationshandbuch, welches wir auf Wunsch gerne herausgeben.

 

Umfang der Benutzung

Der Kunde erwirbt das Recht, die Software zu nutzen. Die Anzahl der Lizenzen ergeben sich aus dem Kaufvertrag. Der Kunde darf das Recht der Nutzung der Software nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Lieferanten an eine weitere Partei übertragen. Der Kunde darf Kopien der Software nur zum Zwecke der Datensicherung für den eigenen Gebrauch erstellen. Alle Rechte an und durch die vom Händler gelieferte Software und dem damit verbundenen Material sind und bleiben für alle Zeit das alleinige und exklusive Eigentum von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH. Der Kunde beachtet und bestätigt das alleinige Recht von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbHan allen und für alle Trademarks, Servicemarks, Tradenames, Copyrights, Eigentum an Wissen und andere Eigentumsrechte in und an der von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbHgelieferten Software. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu tun, um die Vertraulichkeit der Software zu gewährleisten, insbesondere wird der Kunde keine Informationen, Auszüge, Details usw. aus der Software und den Dokumentationen an Dritte weitergeben oder für eigene Zwecke verwenden.

 

Besondere Beschränkungen

Es ist ausdrücklich untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

 

Inhaberschaft an Rechten

Mit dem Erwerb des Produktes erhält der Käufer nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

 

Vervielfältigung

Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Reservekopien zu Sicherheitszwecken ist gestattet. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr enthaltene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen.

 

Übertragung des Benutzungsrechtes

Verkauf, Vermietung oder Verleih der Software sind untersagt. Kann durch ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH genehmigt werden.

 

Dauer des Benutzungsrechts

Das Benutzungsrecht gilt auf unbestimmte Zeit. Es erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine der hier festgelegten Bedingungen verletzt. Bei der Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, den USB-Lizenzschutzstecker, die Setup CD und alle Kopien der Software sowie das schriftliche Material zurückzugeben.

 

Änderungen und Aktualisierungen

ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die keinen Wartungsvertrag unterzeichnet haben.

 

Gewährleistung und Haftung

ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe, der USB-Lizenzschutzstecker und die Setup CD, auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH übernimmt keine Garantie, lediglich gesetzliche Gewährleistung. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datenträger einschließlich des schriftlichen Materials mit einer Kopie der Rechnung/Quittung an ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH zurückgeben. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Weder ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH noch sonstige Parteien, die an der Erstellung, Produktion oder Lieferung der Software beteiligt waren, können für direkte, indirekte, daraus resultierende Schäden oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder der unsachgemäßen Handhabung der Software entstehen oder aus der Tatsache, dass sie nicht benutzt werden kann haftbar gemacht werden. Auch dann nicht, wenn ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH auf die Möglichkeiten solcher Schäden oder Mängel aufmerksam gemacht wurde. Insbesondere übernimmt ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Der Erwerber hat die Ausgaben der Software auf seine Richtigkeit zu prüfen, bevor er die Daten anwendet. Gleiches gilt für das, die Software begleitende, schriftliche Material. ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH haftet nur für Schäden, die von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH vorsätzlich, grob fahrlässig oder in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht wurden. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit nach diesen Bedingungen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH sowie für die Haftung von Mitarbeitern und Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sämtliche Haftungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Eine Haftung wegen evtl. von ALMA GmbH und ASCO DATA Gesellschaft für Rechneranwendungen in der Fertigung mbH zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung von Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.